Schriftform ade – oder doch nicht?
Seit dem 01.01.2025 gilt gemäß § 578 Absatz 1, Satz 2 BGB für neue langfristige Gewerberaummietverträge sowie für Änderungen von bestehenden langfristigen Gewerberaummietverträgen die Textform.
Seit dem 01.01.2025 gilt gemäß § 578 Absatz 1, Satz 2 BGB für neue langfristige Gewerberaummietverträge sowie für Änderungen von bestehenden langfristigen Gewerberaummietverträgen die Textform.
Durch die Novelle des GEG, welche zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist, und den hierbei eingeführten § 71n GEG müssen Verwaltungen besondere Fristen beachten. Rechtsanwältin
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 die Erleichterung der Anbringung von Steckersolargeräten (also auch Balkonkraftwerken) gebilligt. Außerdem wird mit der Gesetzesänderung auch die
Ankündigung Verhandlungstermin des BGH am 20.09.2024 BGH V ZR 243/23 Die Pressestelle des BGH hat mitgeteilt, dass der Verhandlungstermin zu der obigen Fragestellung am 20.09.2024
An der erforderlichen Ernsthaftigkeit von Vermietungsbemühungen zur Beendigung von Leerstand fehlt es, wenn der Wohnraum zu einem offensichtlich überdurchschnittlichen Mietzins angeboten wird. VG Berlin, Beschluss
Das Ende des Schriftformerfordernisses für Gewerbemietverträge? Das Bundesministerium für Justiz hat am 11. Januar 2024 den Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und
In seiner Entscheidung vom 19.01.2023 – VII ZR 34/20 hat der BGH entschieden, dass die Kündigungsregelung in § 4 Abs. 7 S. 3 VOB/B in
Muss eine auf einer Grenzgarage aufgeständerte Photovoltaikanlage bauordnungsrechtliche Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einhalten?Ja, so das OVG Lüneburg in einer Entscheidung im Sommer letzten Jahres (Beschluss vom
Wir freuen uns über eine weitere Anwaltskollegin, die uns seit dem 1. Februar 2024 an unserem Standort in Hamburg unterstützt. Herzlich willkommen, Larissa K. T.
Das Amtsgericht Hamburg hat einen Beschluss mit dem Wortlaut: „Der Verteilerschlüssel soll zukünftig nach Wohneinheiten geändert werden“ zu Recht aufgrund seiner Unbestimmheit für nichtig erklärt,
„Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit“, betonte der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer. Zur Bewältigung bestehender Wohnungsnot rückten gemeindliche Vorkaufsrechte näher in den Fokus,
Das Team von KFR freut sich über den Zugang von Luzia Traut, die uns seit dem 1. Januar 2023 am Standort in München als Rechtsanwältin
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