Zuwachs bei KFR
Wir freuen uns über unsere neue Anwaltskollegin, die uns seit dem 1. März 2021 unterstützt: Herzlich Willkommen, Lena Forster! Frau Forster wird unser Team im
Wir freuen uns über unsere neue Anwaltskollegin, die uns seit dem 1. März 2021 unterstützt: Herzlich Willkommen, Lena Forster! Frau Forster wird unser Team im
Eine weitere spannende Entscheidung zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Entscheidung des VGH München zeigt deutlich, dass das Zweckentfremdungsrecht den Gemeinden keine Einflussnahme auf den
Wir freuen uns über unsere neuen Anwaltskollegen, die uns ab heute unterstützen: Herzlich Willkommen, Julia Fierlinger und Moritz M. Mellin! Frau Fierlinger wird insbesondere im
Heute vor 5 Jahren haben wir uns in Hamburg am Mittelweg an unsere neuen Schreibtische gesetzt und sind mit KFR gestartet. Für die mittlerweile langjährige
Das OVG Lüneburg hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens gegen einen Bebauungsplan in Bezug auf den in diesem Zusammenhang geschlossenen und im gerichtlichen Verfahren inzident
KFR wurde vom Wirtschaftsmagazin „brand eins“ als eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands im Bereich Immobilienwirtschaft ausgezeichnet.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Empfangs- und Teamassistenzin Teilzeit (mindestens 30h/Woche) oder Vollzeit Wir freuen uns auf Deine Bewerbung und auf ein Kennenlernen.
Die fehlerfreie und wirksame Aufstellung von Bebauungsplänen stellt für die plangebenden Kommunen oftmals eine große Herausforderung dar. Nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl an Regelungsgegenständen der
Sie suchen eine spannende Tätigkeit im Immobilienrecht und haben Lust auf schnelle Mandatseinbindung und Mandantenkontakt in einem jungen, dynamischen Team mit verschiedenen Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten?
Gestern haben wir in Kooperation mit dem BFW Landesverband Nord ein Seminar unter dem Titel „Städtebauliche Verträgen – fehleranfällige Klauseln diskutiert anhand aktueller Rechtsprechung“ gehalten. Dr. Henrik
KFR hat für den Ausbau ihrer baurechtlichen Expertise als neue Partnerin die sehr erfahrene und renommierte Rechtsanwältin Dr. Tina Großkurth gewinnen können. Die 44-Jährige verlässt
Die Fiktion der Baugenehmigung nach § 61 Abs. 3 5. 4 HBauO tritt nur ein, wenn die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen der Baugenehmigungsbehörde zum
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