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  • KFR feiert 5-jähriges Jubiläum in Hamburg

    Übernahme langfristiger Folgekosten in städtebaulichen Verträgen unwirksam

    KFR zählt laut brand eins zu den besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

    Strikte Bindung an Obergrenzen des § 17 BauNVO – Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen

    KFR informiert beim BFW-Seminar über Fehlerquellen bei städtebaulichen Veträgen

    KFR erweitert Baurecht mit Partnerin Dr. Tina Großkurth

    Genehmigungsfiktion nach § 61 Abs. 3 S. 4 HBauO nur bei vollständigen Bauunterlagen

    BGH: Hilfsweise fristgemäße Kündigung bleibt trotz Schonfristzahlung wirksam

    OLG Stuttgart: Änderungen von Grundstückskaufverträgen nach Auflassung beurkundungspflichtig