Mietrecht: BGH ändert Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung – keine Unwirksamkeit bei Verletzung der Anbietpflicht
Die Verletzung der Anbietpflicht einer während der Kündigungsfrist freigewordenen Alternativwohnung bei einer Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB führt nicht dazu, dass