OLG Stuttgart: Änderungen von Grundstückskaufverträgen nach Auflassung beurkundungspflichtig
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrages auch dann gemäß § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB der notariellen Beurkundung bedürfen, wenn