Öffentliches Recht

Unser Ausnahmetalent

Kein Bauvorhaben ohne Baurecht. Die Schaffung, Durchsetzung und Erhaltung von Baurecht ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Öffentlichen Rechts. Darüber hinaus beraten wir zu vielen weiteren öffentlich-rechtlichen Themenbereichen, insbesondere zum öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Die Kooperation und das Zusammenspiel zwischen Öffentlicher Hand und Bauherr oder Investor ist auf diesem Gebiet von besonderer Bedeutung. Wir beraten Sie insbesondere zu den folgenden Themenbereichen:

  • Bauleitplanung (insb. Bebauungspläne)
  • Baugenehmigung
  • Städtebauliche Verträge
  • Erschließungsverträge
  • Zweckentfremdungsrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Umweltrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Altlasten
  • Naturschutzrecht
  • Analyse öffentlich-rechtliche Risiken im Rahmen rechtlicher Due-Diligence Prüfungen
Städtischer Bebauungsplan

Beratung zum Grundstein eines jeden Bauvorhabens – Bau- und Planungsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen im Bereich des Öffentlichen Rechts

Wir begleiten Bauherrn, Vorhabenträger und die Öffentliche Hand in alle Phasen der Realisierung Städtebaulicher Konzepte, Projekte und Bauvorhaben, von der Prüfung und Klärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens, der Baurechtschaffung bis hin zu zielorientierten und projektspezifischen Verhandlungen und Abstimmungen mit den jeweiligen Betroffenen.

Zu unseren wesentlichen Tätigkeitsfeldern in diesem Bereich gehören demnach insbesondere die Beratung in Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren sowie zu Städtebaulichen Verträgen, Erschließungsverträgen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verträgen. Außerdem stehen wir Ihnen für Fragen zu weiteren damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten zur Seite, wie z.B. Umweltrecht, Immissionsschutzrecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht und Zweckentfremdungsrecht.

Wir unterstützen Sie im Bereich des Öffentlichen Rechts auch im Rahmen von Immobilientransaktionen durch Analyse der öffentlich-rechtlichen Risiken in Due Diligence-Prüfungen, ebenso wie in diversen Bereichen des Gewerberechts.

Zu unseren Mandanten im Bereich des Öffentlichen Rechts zählen Kommunen, Investoren und Projektentwickler, ebenso wie (private) Bauherrn aus ganz Deutschland. Wir beraten sie zu unterschiedlichen Bauvorhaben, vom Einfamilienhaus über Gewerbe- und Wohnbauprojekte bis hin zur großen Quartiersentwicklungen. Bei jedem Bauvorhaben haben wir natürlich stets die Besonderheiten des jeweiligen Projekts im Blick.

Partner der KFR Rechtsanwälten

Unsere Kompetenzschwerpunkte

Wir verfügen in unseren Beratungsgebieten über langjährige Erfahrung. Dies ermöglicht es uns, Ihnen schnell und unkompliziert eine Ersteinschätzung sowie in der Regel auch eine grobe Schätzung des Arbeitsaufwandes zu geben. Bei der Beratung haben wir stets Ihr wirtschaftliches Interesse im Blick. In Bereichen, die wir nicht abdecken, ziehen wir auf ihren Wunsch hin gerne Kollegen anderer Sozietäten hinzu mit denen wir seit Jahren in dieser Form zusammenarbeiten. Wir freuen uns auf Sie! 

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