KFR informiert im BFW Online-Seminar über das neue Baulandmobilisierungsgesetz

Der Bundestag hat vor Kurzem das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Es soll vor allem zur Schaffung von mehr (bezahlbarem) Wohnungsbau beitragen und die Befugnisse und Einflussmöglichkeiten der Kommunen stärken.

Gestern informierten Dr. Henrik Kirchhoff und Carlotta Zimmermann (geb. Vohl) in einem Online-Seminar des BFW Landesverband Nord über die baurechtlichen Neuerungen durch das Baulandmobilisierungsgesetz.

Schwerpunkte des Seminars

Hierbei standen die Auswirkungen auf die Wohnbaupraxis insbesondere durch

  • die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte,
  • die Erweiterung von Befreiungsmöglichkeiten von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sowie
  • das geplante Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Fokus.

Das Gesetz soll den Wohnungsbau beschleunigen und Kommunen mehr Handlungsspielraum geben, um Bauland zu aktivieren und Wohnraumsicherung zu fördern.
Es stärkt die kommunale Steuerung von Bauprojekten und soll die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erleichtern.

Dank an den BFW Landesverband Nord

Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung durch den BFW Landesverband Nord und den spannenden Austausch mit den Teilnehmern.

KFR Kanzlei für Real Estate – Hamburg & München

Unverbindlich anfragen: info@kfr.law

Prof. Dr. Henrik Kirchhoff
Rechtsanwalt | Partner
Rechtsanwalt mit +20 Jahren Erfahrung in den Bereichen: Immobilienwirtschaftsrecht, Projektentwicklung, Öffentliches Baurecht, Strukturierung von Quartieren und Bauherrenvereinbarungen

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