Gestern haben wir in Kooperation mit dem BFW Landesverband Nord ein Seminar unter dem Titel „Städtebauliche Verträgen – fehleranfällige Klauseln diskutiert anhand aktueller Rechtsprechung“ gehalten.
Dr. Henrik Kirchhoff und Carlotta Vohl haben anhand von Beispielen aus der jüngeren Rechtsprechung typische Risiken beim Abschluss von Städtebaulichen Verträgen vorgestellt und durch Vertragsbeispiele aus unserer Praxis gezeigt, wie Städtebauliche Verträge rechtssicher gestaltet werden können. Da der Abschluss von Städtebaulichen Verträgen im Rahmen der Projektentwicklung und Errichtung von Bauvorhaben mittlerweile den Regelfall darstellt, ist die Vermeidung von fehlerhaften Klauseln und damit die Sicherstellung eines wirksamen Vertrages für eine erfolgreiche Realisierung der Vorhaben unabdingbar. Dass Städtebauliche Verträge hohe praktische Relevanz haben, zeigte nicht zuletzt auch die vertiefte und konstruktive Diskussion mit den ca. 35 Seminarteilnehmern.
Nach einer kurzen Übersicht zu den wohl häufigsten Arten von Städtebaulichen Verträgen, z.B. dem „Kostenübernahmevertrag“, „Baurealisierungsvertrag“, Erschließung- oder Durchführungsvertrag, wurden Grundsätze und allgemeine formelle und materielle Voraussetzungen des Vertragsabschlusses vorgestellt. Neben dem Gebot der Angemessenheit, dem Kopplungsverbot sowie dem Verbot der unzulässigen Planbindung und die diesbezüglich strenge Handhabe der Rechtsprechung, standen hier insbesondere Beispiele aus obergerichtlicher Rechtsprechung zu zeitlichen Bindungen und Befristungen sowie dauerhaften Belegungsrechten im Vordergrund. Im Anschluss wurden anhand von Praxisbeispielen die von der Kommune regelmäßig festgelegten städtebaulichen Vorgaben den möglichen Sicherstellungs- und Umsetzungsmöglichkeiten gegenübergestellt und diskutiert. Da nicht sämtliche Vorgaben durch bauplanerische Festsetzungen oder Regelungen in Städtebaulichen Verträgen umsetzbar sind, wurden auch weitere Alternativen erörtert. Der Fokus lag dieses Mal vor allem auf städtebaulichen Vorgaben bezüglich der Bau- und Nutzungsart „Wohnen“, z.B. Sicherstellung von dauerhaften oder altersgerechten Wohnen. Abschließend wurde auch die Thematik der Folgekosten von Infrastrukturmaßnahmen am Beispiel von öffentlichen Einrichtungen, Kindertagesstätten und Grundschulen besprochen, wobei hier vertieft auf das Erfordernis der Kausalität eingegangen wurde.
Der Abschluss von Städtebaulichen Verträgen ist sowohl für die Kommunen als auch für Investoren und Vorhabenträgern von großer praktischer Bedeutung. Nur durch eine rechtssichere Gestaltung der Verträge können Bauvorhaben effizient und kooperativ entwickelt und realisiert werden.
Wir freuen uns, dass wir mit dem Seminar einen Einblick in diese Thematik geben konnten und bedanken uns herzlich beim BFW Landesverband Nord und der Hamburger Feuerkasse Versicherungs AG für die Unterstützung.
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