Überdurchschnittlich hohe Miete lässt Rückschluss auf Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen zu
An der erforderlichen Ernsthaftigkeit von Vermietungsbemühungen zur Beendigung von Leerstand fehlt es, wenn der Wohnraum zu einem offensichtlich überdurchschnittlichen Mietzins angeboten wird. VG Berlin, Beschluss