Die Königsdisziplin des Immobilienrechts. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Realisierung des Projekts und beraten zu allen in der Entwicklung und den einzelnen Projektphasen auftretenden Rechtsfragen. Die Aufgabenfelder und Herausforderungen sind vielfältig und immer wieder anders. Wir beraten Sie insbesondere zu den folgenden Themenbereichen:
Wir unterstützen Projektentwickler, Investoren und die Öffentliche Hand vom Beginn der Projektentwicklung an, beispielsweise durch rechtliche Standortanalysen und Unterstützung beim Grundstückserwerb. Wir begleiten unsere Mandanten über sämtliche Planungsphasen hinweg, insbesondere zu den Themen Baurechtschaffung, Quartiersstrukturierung und Gestaltung und Verhandlung von Planungs-, Bau- und sonstigen projektbezogenen Verträgen sowie dem Umgang mit Nachbarn (insbes. Gestaltung und Verhandlung von Nachbarvereinbarungen) bis hin zur Vermietung und dem Verkauf. Unsere Beratungs- und Kompetenzschwerpunkte erstrecken sich dabei auf sämtliche Projektarten und Nutzungsstrukturen, wie Wohnen, Gewerbe, Industrie und Logistik, Quartiers- und Stadtteilentwicklung.
Wir wissen um die Wichtigkeit einer engen, auf das konkrete Projekt abgestimmten Zusammenarbeit zwischen Ihnen, den weiteren Projektbeteiligten und uns, als Rechtsberatern. Das gilt in der Projektenwicklung insbesondere für die Zusammenarbeit mit den Stadtplanern, Architekten und Fachplanern. Wir legen daher viel Wert auf einen offenen Austausch und einen zielführenden und pragmatischen Abstimmungsprozess. Nur so kann eine Projektentwicklung unserer Erfahrung nach erfolgreich juristisch begleitet werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind wir in einer der führenden Fachzeitschriften, der Zeitschrift „Immobilienanwälte“, als „Experten im Immobilienrecht“ benannt.
Zu unseren Mandanten zählen renommierte Projektentwicklungsgesellschaften und Investoren, die deutschlandweit Immobilienprojekte verschiedenster Art leiten.
Die Öffentliche Hand beraten wir im Rahmen von Projektentwicklungen insbesondere im Bereich des Städtebaurechts, beispielsweise bei der Gestaltung und Verhandlung von Städtebaulichen Verträgen sowie der Begleitung in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren.
Neben Gewerbe- und Wohnbauprojekten begleiten wir auch Projekte zu Quartiers- und Stadtteilentwicklung, bei denen ein besonderes Augenmerk vor allem auf den standortspezifischen Anforderungen und städtebaulichen Entwicklungen liegt. So ist jedes Projekt anders und erfordert eine individuelle, projektspezifische Beratung.
Wir verfügen in unseren Beratungsgebieten über langjährige Erfahrung. Dies ermöglicht es uns, Ihnen schnell und unkompliziert eine Ersteinschätzung sowie in der Regel auch eine grobe Schätzung des Arbeitsaufwandes zu geben. Bei der Beratung haben wir stets Ihr wirtschaftliches Interesse im Blick. In Bereichen, die wir nicht abdecken, ziehen wir auf ihren Wunsch hin gerne Kollegen anderer Sozietäten hinzu mit denen wir seit Jahren in dieser Form zusammenarbeiten. Wir freuen uns auf Sie!
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