Werden gemeindliche Vorkaufsrechte künftig vermehrt ausgeübt? Das Baulandmobilisierungsgesetz soll die Grundlage für eine erleichterte Vorkaufsrechtsausübung der Kommunen bieten.

„Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit“, betonte der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer. Zur Bewältigung bestehender Wohnungsnot rückten gemeindliche Vorkaufsrechte näher in den Fokus, denn deren Ausübung soll vermehrt als Instrument der Bekämpfung von Wohnraum- und Bodenknappheit dienen. Ausweitungen und Erleichterungen für gemeindliche Vorkaufsrechte sollen eine gezielte strategische Bodenpolitik der Kommunen für den Wohnungsbau unterstützen. In der Vergangenheit haben Kommunen bereits vermehrt Vorkaufsrechte ausgeübt. In Hamburg bspw. wurden im Jahr 2020 insgesamt 110 Vorkaufsrechte ausgeübt, was einem Zuwachs von 35 % entspricht. Ob und inwieweit gemeindliche Vorkaufsrechte nach den §§ 24 ff. BauGB ein wirksames Instrument zur Baulandmobilisierung und Wohnraumschaffung darstellen, hat Frau Rechtsanwältin Carlotta Zimmermann mit Blick auf die zuletzt durch das Baulandmobilisierungsgesetz eingeführten Änderungen und Erweiterungen in einem Beitrag im Deutschen Verwaltungsblatt (DVBl 2023, 443) kritisch untersucht.

Im Ergebnis ist zu vermuten, dass die gesetzlichen Erweiterungen der Vorkaufsrechtstatbestände voraussichtlich zu erheblichen Unsicherheiten und Anwendungsschwierigkeiten führen dürften. Inwieweit hiermit tatsächlich ein Mehrwert für die Mobilisierung von Wohnbauland geschaffen worden ist, ist jedenfalls fraglich.

Dem gesamten Beitrag finden Sie im Deutschen Verwaltungsblatt, Heft 8, 2023, S. 443 ff.

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