Rechtsprechungsupdate – aktuelle Entscheidung zum WEG-Recht (AG Hamburg, Beschluss vom 12. Dezember 2022 – 11 C 106/22)

Das Amtsgericht Hamburg hat einen Beschluss mit dem Wortlaut: „Der Verteilerschlüssel soll zukünftig nach Wohneinheiten geändert werden“ zu Recht aufgrund seiner Unbestimmheit für nichtig erklärt, weil dieser weder den Geltungsbeginn der Regelung bestimmt, noch erkennen lässt, welche Verteilerschlüssel gemeint sind. § 16 Abs. 2 S. 2 WEG lässt seit der Gesetzesreform zwar die generelle Änderung von einzelnen Verteilerschlüsseln zu, aber diese müssen im Einzelnen enumerativ in dem jeweiligen Beschluss aufgeführt sein.

Zu dieser gerichtlichen Entscheidung hat Frau Rechtsanwältin Luzia Traut eine Anmerkung in der Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE 2023, 282) geschrieben.

In dieser Anmerkung wird neben der Bewertung des Urteils des Amtsgerichts Hamburg insbesondere untersucht, welche Änderungsmöglichkeiten des Verteilerschlüssels die Eigentümer haben und ob eine geltungserhaltende Reduktion von Wohnungseigentümerbeschlüssen grundsätzlich möglich wäre.

Die gesamte Anmerkung finden Sie in der Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht, Heft 7-8/2023, S. 282 ff.

 

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