Bau- und Architektenrecht

Unser Baustein zum Erfolg

Bauen ist ein spannendes und zugleich spannungsreiches Geschäft. Die Projekte zeichnen sich häufig durch eine außergewöhnlich hohe Zahl an Beteiligten, zahlreiche Schnittstellen, unvorhersehbare Umstände und damit auch hohes Konfliktpotential aus. Diese potentiellen Konflikte gilt es bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung vorausschauend zu vermeiden oder aber im Falle ihrer Entstehung zu einem späteren Zeitpunkt wenn möglich einvernehmlich, zur Not jedoch auch streitig zu lösen. Hierfür stehen wir Ihnen beratend mit ebenso effizienten wie kreativen Lösungsansätzen zur Verfügung. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst hier insbesondere:

  • Vertragsgestaltung von Bauverträgen
  • Vertragsgestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Entwicklung von Musterschreiben
  • Baubegleitende Beratung im Zuge der gesamten Durchführung des Bauvorhabens
  • Gerichtliche Vertretung
  • Inhouse-Schulungen
Bau Architektenrecht der Schwerpunkt unserer Rechtsanwältin
Partner der KFR Rechtsanwälten

Unsere Kompetenzschwerpunkte

Wir verfügen in unseren Beratungsgebieten über langjährige Erfahrung. Dies ermöglicht es uns, Ihnen schnell und unkompliziert eine Ersteinschätzung sowie in der Regel auch eine grobe Schätzung des Arbeitsaufwandes zu geben. Bei der Beratung haben wir stets Ihr wirtschaftliches Interesse im Blick. In Bereichen, die wir nicht abdecken, ziehen wir auf ihren Wunsch hin gerne Kollegen anderer Sozietäten hinzu mit denen wir seit Jahren in dieser Form zusammenarbeiten. Wir freuen uns auf Sie! 

de_DEDeutsch