• English
  • Deutsch
  • Mietrecht in Bewegung: Reformpläne, worauf sich Marktteilnehmer einstellen sollten

    Die Bundesregierung arbeitet an einer Fortentwicklung des Mietrechts mit dem erklärten Ziel, Mieterschutz und Investitionsfähigkeit besser auszubalancieren. hat hierzu ein Informationspapier veröffentlich. Ein Referentenentwurf vom 08. Februar 2026 liegt ebenfalls vor. Erfahren Sie, welche wesentlichen Reformen geplant sind und was das für Vermietende und Mietende bedeutet.

    von Sinje Grefe

    Zielsetzung der Mietrechtsreform

    Als Reaktion auf angespannte Wohnungsmärkte und der Suche nach bezahlbaren Wohnungen soll das Mietrecht reformiert werden. Es soll ein wirkungsvoller Schutz von MieterInnen und Mietern unter Beachtung der Interessen der Vermieterseite erzeugt werden.

    Um dieses Ziel zu erreichen sind insbesondere die folgenden Problemschwerpunkte durch die Bundesministerin identifiziert worden.

    Zentrale Reformschwerpunkte

    1. Möblierte Wohnungen

    Problem: Da klare Regelungen derzeit fehlen, wird durch die Vermietung von möblierten Wohnungen die Mietpreisbremse nicht eingehalten.

    Lösung: Zukünftig sollen in angespannten Wohnungsmärkten der Zuschlag für Möbel gesondert auszuweisen sein. Der Zuschlag muss sich dabei am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein. Für voll möblierte Wohnungen soll eine Pauschale von 5 % angesetzt werden können. 

    2. Kurzzeitvermietung

    Problem: Auch hier fehlen klare Regelungen, sodass auch bei Kurzzeitvermietungen oft die Mietpreisbremse nicht eingehalten wird.

    Lösung: Kurzzeitvermietungen sollen einmalig für maximal 6 Monate abgeschlossen werden können, aber nur, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter gegeben ist.  

    3. Indexmieten:

    Problem: Es fehlen Vorschriften, die Mieterinnen und Mieter vor plötzlich explodieren Mieten schützen.

    Lösung: Indexmietsteigerungen sollen in angespannten Wohnungsmärkten auf 3,5 % jährlich gedeckelt werden.

    4. Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen:

    Problem: Bisher war die Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges durch Ausgleich der Mietrückstände nur bei außerordentlichen Kündigungen möglich.

    Lösung: Mieter sollen auch bei einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit haben, durch Zahlung der Rückstände die Kündigung einmalig beseitigen zu können.

    5. Kleinmodernisierungen

    Problem: Hohe Preissteigerungen bei den Modernisierungskosten, belasten auch Vermietende. Vermietenden soll es daher auch bei höheren Modernisierungskosten ermöglicht werden, die entsprechenden Mieterhöhungen einfacher zu berechnen.

    Lösung: Die Wertgrenze des § 559 c BGB soll von 10.000,00 Euro auf 20.000,00 Euro angehoben werden.

    Fazit: Mietrecht bleibt in Bewegung

    Die geplanten Änderungen sollen faire Bedingungen für beide Seiten gewährleisten. Marktteilnehmer – insbesondere Vermieter und Verwalter – sollten mögliche Auswirkungen frühzeitig.

    Benötigen Sie Unterstützung bei der Vertragsgestaltung oder -prüfung?

    KFR Kanzlei für Real Estate – Hamburg & München

    Unverbindlich anfragen: info@kfr.law

    Sinje Grefe
    Rechtsanwältin | Senior Associate
    Rechtsanwältin mit +9 Jahren Erfahrung in den Bereichen: Gewerbliches Miet- und Pachtrecht, Asset Management, Immobilientransaktionen

    Unverbindlich anfragen: info@kfr.law