Brisante Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 09.11.2021 – 4 C 1.20) zur Vorkaufsrechtspraxis der Kommunen in Gebieten einer sozialen Erhaltungssatzung – Vorkaufsrecht dient nicht der Verhinderung erhaltungswidriger Nutzungsabsichten
Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht liegt die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB für ein Wohngrundstück im Geltungsbereich