Auch lediglich mittelbare Folgen der COVID-19-Pandemie und der auf ihr beruhenden staatlichen Maßnahmen sind geeignet, eine Störung der Geschäftsgrundlage zu begründen, die zur Anpassung eines Mietvertrages führen kann
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.02.2022 – 2 U 138/21 Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 18. Februar 2022 entschieden, dass nicht nur unmittelbare