Strikte Bindung an Obergrenzen des § 17 BauNVO – Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen
(Urteil vom 10. Dezember 2019, Az. 2 E 24/18) Die fehlerfreie und wirksame Aufstellung von Bebauungsplänen stellt für die plangebenden Kommunen oftmals eine große Herausforderung